Leistungen
Die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit liegen im Bereich des
Immobilienrechts, Erbrechts, Familienrechts und Handels- und Gesellschaftsrechts.
Immobilienrecht:
Unabhängig davon, ob Sie ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen wollen oder eine Immobilienschenkung ansteht – der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Treten Sie bitte schon im Vorfeld an uns heran – wir beraten Sie über den zweckmäßigen Inhalt des entsprechenden Vertrags, entwerfen diesen und wickeln das Geschäft nach der Beurkundung mit den Behörden, vor allem dem Grundbuchamt, ab.
Erbrecht:
Die Schwierigkeit, wirksame und vernünftige letztwillige Verfügungen zu errichten, wird häufig unterschätzt. Nehmen Sie daher das Beratungsangebot Ihres Notars in Anspruch. Er weiß, wo die Fallstricke lauern und hilft Ihnen zu entscheiden, welches Testament oder welcher Erbvertrag Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Auch macht er Sie auf mögliche flankierende – etwa pflichtteilsrechtliche – Regelungenen aufmerksam. Auch hier müssen Sie nicht selbst den Stift in die Hand nehmen. Der Notar formuliert den Inhalt der Urkunde entsprechend Ihrem letzten Willen und sorgt dafür, dass sichergestellt ist, dass die Urkunde gefunden wird, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Familienrecht:
Ganz gleich, ob zu Beginn einer Ehe ein vorsorgender Ehevertrag geschlossen werden soll, um späteren Streit zu vermeiden, oder die Ehe gescheitert ist und im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung weitere Unstimmigkeiten und Kosten vermieden werden sollen – beim Notar können sich beide Ehepartner gemeinsam neutral beraten und den entsprechenden Vertrag entwerfen und beurkunden lassen. Bitte beachten Sie, dass zu Terminen zur Besprechung solcher Angelegenheiten stets beide Partner persönlich anwesend sein sollten.
Handels- und Gesellschaftsrecht:
Sie benötigen die Anmeldung einer Firma zum Handelsregister?
Sie wollen eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen?
Ihr Unternehmen wächst, und die derzeitige Rechtsform ist nicht mehr die richtige?
Ihr Notar berät Sie – gerne in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – über die erforderlichen Schritte und entwirft und beurkundet die entsprechenden Verträge.